Im Rahmen des bestehenden FHA werden Industriegüter (einschliesslich Fischereierzeugnisse) bereits heute zollfrei gehandelt.
Durch die Modernisierung des Abkommens ändert sich daran nichts.
Dafür umfasst das modernisierte Abkommen neu Zollkonzessionen für Landwirtschaftsprodukte, wie die Türkei sie anderen wichtigen Handelspartnern so etwa der EU zugesteht. Die Türkei aktualisiert ihre Zollkonzessionen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte und gewährt der Schweiz durch die gleichzeitig zur Modernisierung des FHA erfolgte Revision des bilateralen Landwirtschaftsabkommens erstmals Konzessionen für nicht verarbeitete Landwirtschaftserzeugnisse.
So unterzeichnet die Türkei neue Konzessionen unter anderem für Milchprodukte wie Käse, Fleischzubereitungen, Fruchtsäfte, Kaffee, Tabak, Schokolade, Biskuits, Müesli und bestimmte Säuglingsnahrung.
Im Gegenzug gewährt die Schweiz einen Präferenzzugang für gewisse türkische Agrarprodukte wie Gurken und Cornichons, Olivenöl, Weizenbulgur, Nüsse, haltbar gemachte Kapern und Artischocken sowie Fruchtsäfte.
Alle Infos zu den Änderungen finden Sie HIER und auf der Webseite der Zollverwaltung!