Liste der Wertgrenzen 2022

Wichtiger Input für alle die Präferenzbestimmung machen!

Liste der Wertgrenzen 2022

Alle Jahre wieder, veröffentlich das BAZG die Liste mit den Wertgrenzen, welche bei der Erstellung der Ursprungsnachweise, im Rahmen der Freihandelsabkommen, gelten.

Die Wertgrenzen legen fest, bis zu welchem Rechnungswert eine Rechnungserklärung gültig ist, bzw. ab wann ein EUR.1 ausgefüllt werden muss!

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Kreis der Anwendbarkeit für neue PEM-Regel wächst!

Ab dem 1.1.2022 sind alternativ auch die Übergangsregeln (revidierte Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens) auf weitere Staaten anwendbar.

Kreis der Anwendbarkeit für neue PEM-Regel wächst!

 

Mit der Änderung des PEM-Übereinkommens wurden die Ursprungsregeln für die PEM Zone revidiert.

Die Mehrheit der Vertragsparteien, darunter auch die Schweiz, haben beschlossen, die revidierten Regeln übergansweise bilateral anzuwenden. Damit sollen die Unternehmen dieser Vertragsparteien schon von den revidierten Regeln des Übereinkommens profitieren können, wodurch die Verwaltung der Ursprungsregeln flexibler und einfacher wird.

Ab dem 01.01.2022 sind die revidierten PEM-Regeln nun auch für Serbien und Albanien anwendbar.

Den vollständigen Bericht finden Sie HIER!

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Die neue Zoll & MwSt-Revue ist da!

Pünktlich zum Jahresende steht Ihnen die 4. Ausgabe der Zoll & MwSt.-Revue 2021 zur Verfügung!

Die neue Zoll & MwSt-Revue ist da!

 

Wie immer gibt es Informationen zu aktuellen Themen, Tipps und neues aus der Welt der Rechtsprechung.

Dieses mal geht’s um Zollfreilager und die MwSt., Möglichkeiten Zollanmeldungen nachträglich zu korrigieren, Warum Adventskalender eine zolltechnische Herausforderung sind, und Urteile des BVG und EuGH.

Alle Details und Informationen finden Sie HIER!

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Die nächsten Schritte planen – der Sachbearbeiter Lehrgang Export Import startet am 29.01.2022! 

Die nächsten Schritte planen – der Das Jahr ist fast vorbei und ein neues Jahr mit neuen Herausforderungen steht vor der Tür.

Die nächsten Schritte planen - der Sachbearbeiter Lehrgang Export Import startet am 29.01.2022!

 

Zeit die nächsten Schritte zu planen. Wenn du dich im Aussenhandel fit machen willst, dann hast du schon am 29.01.2022 die Chance dazu.

In nur 4 Wochen erlernst du das Wesentliche rund um den Export und Import.

Wir von der EWAG einfach wissen AG führen den Lehrgang zusammen mit der Migros Klubschule Ostschweiz durch.

Alle Infos und die Anmeldedetails findest du HIER!

Würde mich freuen, dich im Sachbearbeiter-Lehrgang Export / Import begrüssen zu können.

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Anpassungen Zolltarifnummer per 01.01.2022

Die umfangreichste Anpassung im Zolltarifkatalog der letzten Jahre, steht zum Jahreswechsel an. Höchste Zeit, die Anpassungen in den Stammdaten vorzubereiten!

Anpassungen Zolltarifnummer per 01.01.22

Sämtliche Änderungen im Tarifkatlog können auf der Webseite der Zollverwaltung nachgesehen werden. Hier der LINK dazu!

Ebenfalls interessant ist die Aufstellung der Änderungen durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Dazu gibt es zwei Tabellen:

Um Probleme bei den Warensendungen ab dem 01.01.2022 zu vermeiden, sind die Änderungen bei den Zolltarifnummer rechtzeitig in Ihren Stammdaten zu erfassen.

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PEM-in Bewegung!

Wie die aktualisierte Matrix zeigt, wird der Raum, indem die neuen PEM Regeln angewendet werden können nun doch grösser.

PEM-in Bewegung!

 

Mit Welchen Ländern die neuen PEM-Regeln nun bereits angewendet werden können, finden Sie in der aktualisierten MATRIX!

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Start Freihandel mit Indonesien – wichtige Anpassungen im e-dec!

Zum Start des neuen Freihandelsabkommen mit Indonesien sind Anpassungen in e-dec Import & Export nötig.

Start Freihandel mit Indonesien - wichtige Anpassungen im e-dec!

 

Mit dem Release vom 24.10.2021 werden unter anderem folgende Anpassungen vorgenommen:

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien

Am 1. November 2021 tritt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien 
in Kraft.

Dies führt zu folgenden Auswirkungen im Bereich der Plausibilitätsprüfung.

Regel 167c: Die Regel wird mit dem Länderkürzel ID (Indonesien) ergänzt.

Neue Regel 364a: Die präferenzielle Einfuhrveranlagung von Palmöl aus Indonesien ist nur mit einer
Berechtigungsnummer (Code 917) möglich. Aus diesem Grund muss bei der Einfuhr neben dem Ursprungszeugnis auch die Berechtigungsnummer in der Zollanmeldung erfasst werden.

Die Vollständige Info der EZV finden Sie auf www.f-z-v.org in den News!

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Start Freihandel mit Indonesien am 01.11.2021

Das neue Freihandelsabkommen mit Indonesien tritt per 01.11.2021 in Kraft. Höchste Zeit sich vorzubereiten!

Start Freihandel mit Indonesien am 01.11.2021

 

Ab dem Starttermin am 01. November sind allle Infos, wie immer, auf der Webseite der Zollverwaltung im R30 einsehbar.

Sollten Sie sich vorab schon Informieren wollen, dann finden Sie hier:

Viel Erfolg bei den Vorbereitungen und erfolgreiches „Freihandel

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Messe: Logistics & Automation 2022

Nach 2-jähriger Absenz öffnet die Logistics & Automation 2022 wieder ihre Tore in Bern.

Wir freuen uns Sie an unserem Stand G25 in Halle 3 begrüssen zu dürfen.

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Revidiertes Abkommen EFT-Türkei tritt per 01.10.2021 in Kraft!

Mit dem modernisierten Abkommen soll der Handel zwischen den EFTA-Ländern und der Türkei weiter ausgebaut werden. Es ersetzt das bestehende FHA, das seit 1992 in Kraft ist.

Revidiertes Abkommen EFT-Türkei tritt per 01.10.2021 in Kraft!

 

Im Rahmen des bestehenden FHA werden Industriegüter (einschliesslich Fischerei­erzeugnisse) bereits heute zollfrei gehandelt.

Durch die Modernisierung des Abkommens ändert sich daran nichts.

Dafür umfasst das modernisierte Abkommen neu Zollkonzessionen für Landwirtschaftsprodukte, wie die Türkei sie anderen wichtigen Handelspartnern so etwa der EU zugesteht. Die Türkei aktualisiert ihre Zollkonzessionen für verarbeitete Landwirt­schaftsprodukte und gewährt der Schweiz durch die gleichzeitig zur Modernisierung des FHA erfolgte Revision des bilateralen Landwirtschaftsabkommens erstmals Konzessionen für nicht verarbeitete Landwirtschaftserzeugnisse.

So unterzeichnet die Türkei neue Konzessionen unter anderem für Milchprodukte wie Käse, Fleischzubereitungen, Fruchtsäfte, Kaffee, Tabak, Schokolade, Biskuits, Müesli und bestimmte Säuglingsnahrung.

Im Gegenzug gewährt die Schweiz einen Präferenzzugang für gewisse türkische Agrarprodukte wie Gurken und Cornichons, Olivenöl, Weizenbulgur, Nüsse, haltbar gemachte Kapern und Artischocken sowie Fruchtsäfte.

Alle Infos zu den Änderungen finden Sie HIER und auf der Webseite der Zollverwaltung!

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