Die Änderungen betreffen GCC, China & APS/REX!
Die Änderungen, welche per 01.05.2022 wirksam werden sind in der neuen Fassung gelb markiert. Diese sind wie folgt zu finden:
Auf Seite 10 wurde der Passus für das GCC Abkommen, dass Präferenzveranlagungen nicht möglich sind gestrichen.
Auf Seite 19 wird darauf verwiesen, dass beim Abkommen mit CN bei bestimmten Formularen die Kopien nicht akzeptiert werden.
Auf Seite 25 wird bei der Ursprungserklärung für APS / REX eine Textanpassung in der Rechnungserklärung kommuniziert.
Den vollständigen Bericht finden Sie HIER!